Förderprogramme Schweiz

Für welche energiesparenden Massnahmen Sie Geld bekommen

Die Energiestrategie 2050 sieht einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie vor. Das von Volk und Parlament gutgeheissene Massnahmenpaket will unter anderem die Energieeffizienz steigern, den CO2-Ausstoss senken und erneuerbare Energien fördern. Dies mit dem Ziel, die Abhängigkeit der Schweiz von importierten fossilen Energien zu reduzieren.

Überblick Förderprogramme

Zur Förderung erneuerbarer Energien investiert die Schweiz in Forschung, Innovation und einen konsequenten Einsatz von Förderinstrumenten. Dies trägt wesentlich zur längerfristigen Versorgungssicherheit bei. Doch nicht nur Bund, Kantone und Gemeinden, auch Energieversorger und private Institutionen wie Firmen und Stiftungen unterstützen die Erzeugung erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz mit Subventionen.

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Fördergelder von Kantonen, Städten und Gemeinden in der Schweiz

Massnahmen für einen sparsameren Ressourcenverbrauch sind oft mit erheblichen Investitionen verbunden. Die auf verschiedenen Ebenen angebotenen Förderprogramme stellen dabei eine wichtige und in vielen Fällen gar entscheidende Unterstützung dar. Das Portal Energiefranken orientiert über die zahlreichen, lokal zum Teil sehr unterschiedlichen Subventionen. Alle Fördermöglichkeiten sind für jeden Ort der Schweiz aufgelistet. So finden Sie Förderprogramme und Förderstellen schnell und übersichtlich.

Gebäudeprogramm

Für die Förderung im Bereich der Gebäude sind die Kantone zuständig. Die Fördermittel des Bundes fliessen als Globalbeiträge in die Förderprogramme der Kantone ein. Das wichtigste Instrument ist das Gebäudeprogramm. Es hat zum Ziel, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss des Schweizer Gebäudeparks zu reduzieren. Aus dem Gebäudeprogramm gibt es in der ganzen Schweiz Subventionen für die Verbesserung der Wärmedämmung und für den Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien – beispielsweise für den Ersatz einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe oder für den Austausch einer Ölheizung durch eine Pelletheizung. Auch die Installation einer Solaranlage wird gefördert, ebenso die umfassende energetische Sanierung von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Dienstleistungsgebäuden. Gewisse Kantone zahlen nur Fördermittel aus, wenn vorab ein GEAK Plus erstellt worden ist.

Weitere Informationen: www.dasgebaeudeprogramm.ch

Mobilitätsprogramme

Immer mehr Kantone subventionieren den Kauf von energieeffizienten Autos, indem sie diese steuerlich entlasten. Die Kriterien, die Autos erfüllen müssen, um davon zu profitieren, sind unterschiedlich. So reduzieren gewisse Kantone die Motorfahrzeugsteuer für Elektroautos um 50, 75 oder gar 100 Prozent – dies zumindest für einige Jahre.

Einzelne Gemeinden gewähren auch Förderbeiträge für E-Bikes und lokale Gasversorger unterstützen den Kauf von Erdgas- oder Biogasfahrzeugen.

Förderprogramme für Unternehmen

Eine höhere Energieeffizienz in Unternehmen trägt nicht nur zu einem tieferen Energieverbrauch und zur Senkung der CO2-Emissionen bei, sondern auch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Die öffentliche Hand und verschiedene Organisationen unterstützen Unternehmen finanziell – etwa beim Abschluss einer Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz, bei der Energieanalyse oder bei weiteren Massnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs.

Finanzierung und Steuerabzüge

Für energetisch vorbildlich sanierte Bauten gewähren viele Banken vergünstigte Hypothekarkredite oder Pauschalbeiträge. Dafür muss in der Regel ein bestimmter Energiestandard nach Minergie oder GEAK erreicht werden. Unterstützend wirken auch die Steuerabzüge, die in verschiedenen Kantonen möglich sind, wenn Bauherrschaften energetische Massnahmen an bestehenden Gebäuden vornehmen. Sind die Sanierungskosten höher als das Jahreseinkommen, können sie nicht nur im Jahr der Sanierung, sondern auch in den zwei folgenden Steuerperioden geltend gemacht werden.

Förderung lokal erzeugter Energie

Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien profitieren seit 2018 vom Einspeisevergütungssystem (EVS). Dieses gilt für Strom aus Biomasse, Wasserkraft von 1 bis 10 MW, Windenergie, Geothermie und (bei Anmeldungen bis 30.6.2012) für Photovoltaik ab 100 kWp. Die Aufnahme ins Fördersystem der Einspeisevergütung ist auf Ende 2022 befristet. Nebst dem Bund fördern viele Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen den Bau von Solaranlagen.

Neue Photovoltaikanlagen werden in der ganzen Schweiz über eine Einmalvergütung gefördert. Diese deckt maximal 30 Prozent der Investitionskosten ab:

  • KLEIV – Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen: Anlagen mit einer Leistung bis 100 kWp werden je nach Typ entweder mit dem Vergütungstarif für integrierte Anlagen oder mit dem Tarif für angebaute respektive freistehende Anlagen vergütet. Die Wartezeit beträgt mehrere Monate.
  • GREIV – Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen: Ab einer Leistung von 100 kWp erfolgt die Vergütung unabhängig von der Anlagenkategorie nur gemäss dem Tarif für angebaute beziehungsweise freistehende Anlagen. Es ist mit einer Wartefrist von etwa zwei Jahren zu rechnen.

Leuchtturmprogramm des Bundes

Ebenfalls subventioniert werden neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen mit einem hohen Innovationsgrad. Das Bundesamt für Energie fördert Pilot und Demonstrationsprojekte, die der sparsamen und rationellen Energieverwendung oder der Nutzung erneuerbarer Energien dienen. BFE-Leuchtturmprojekte machen die Energiezukunft der Schweiz im Sinne der Energiestrategie 2050 konkret fassbar. Das Programm soll die Umsetzung und Verbreitung neu entwickelter Technologien und Lösungen auf dem Markt beschleunigen.