Förderprogramme Schweiz

Förderprogramme erleichtern privaten Haushalten und Unternehmen Investitionen in die Gebäudesanierung, in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie oder in die Elektromobilität. Diese Massnahmen helfen mit, die Energieeffizienz zu steigern, den CO2-Ausstoss zu senken und erneuerbare Energien zu fördern. Dies mit dem Ziel, die ambitionierten Energie- und Klimaziele der Schweiz zu erreichen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien zu reduzieren. Neben der öffentlichen Hand unterstützen auch die Mineralölbranche, Energieversorger, Firmen und Umweltorganisationen diese Bestrebungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Förderprogramme kurz beschrieben.

Gebäudeprogramm

Das wichtigste Förderinstrument im Bereich der Gebäude ist das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Es hat zum Ziel, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss des Schweizer Gebäudeparks zu reduzieren. Aus dem Gebäudeprogramm gibt es in der ganzen Schweiz Subventionen für die Verbesserung der Wärmedämmung und die umfassende energetische Sanierung eines Gebäudes. Ebenfalls gefördert wird der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien – beispielsweise für den Ersatz einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe oder für den Austausch einer Ölheizung durch eine Pelletheizung.

Impulsprogramm

Ergänzend zum Gebäudeprogramm stehen seit 2025 Fördermittel aus dem Impulsprogramm zur Verfügung. Es fokussiert auf Bereiche, in denen die bestehende Förderung zu wenig greift. Im Vordergrund stehen die Gebäudehülleneffizienz und der Ersatz von fossilen Heizungen in Mehrfamilienhäuser. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne erneuerbare Heizsysteme.

Die entsprechenden Subventionsanträge können wie beim Gebäudeprogramm direkt bei den Kantonen eingereicht werden.

ProKilowatt

ProKilowatt, das Förderprogramm des Bundesamtes für Energie, unterstützt Effizienzmassnahmen, die den Stromverbrauch reduzieren. Der Förderbeitrag, der bis zu 30 % der Investitionskosten betragen kann, soll Anreize setzen, bestehende Anlagen zu erneuern und in hocheffiziente Technologien zu investieren. Gefördert werden jene Projekte und Programme, die pro Förderfranken möglichst viel Strom einsparen. Die Fördergelder stammen aus einem Zuschlag auf die Stromnetznutzung und belaufen sich jährlich auf bis zu 70 Millionen Franken.

Förderangebote der Mineralölbranche

Die Mineralölbranche ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Teil der aus der Nutzung fossiler Treibstoffe entstehenden CO2-Emissionen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Aus diesem Grund fliessen einige Rappen pro Liter Treibstoff in den Klimaschutz. Den Grossteil dieser Kompensationsabgaben verwaltet die Stiftung KliK im Auftrag von rund 40 Mineralölgesellschaften. Die Stiftung finanziert damit Förderprogramme zur CO2-Reduktion in den Bereichen Gebäude, Unternehmen, Verkehr und Landwirtschaft.

Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien

Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Windenergie profitieren von verschiedenen Fördermöglichkeiten. Die Förderprogramme des Bundes werden von der Pronovo AG abgewickelt.

Neue Photovoltaikanlagen werden in der ganzen Schweiz über eine Einmalvergütung gefördert:

  • KLEIV – Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen: Anlagen mit einer Leistung bis 100 kWp. Die Förderung beträgt maximal 30 % der Referenzkosten, für integrierte Anlagen ca. 10 % mehr.
  • GREIV – Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen: Anlagen ab 100 kW Leistung. Maximal 30 % der Referenzkosten, für integrierte Anlagen wird ein höherer Satz für den Teil unter 100 kW gewährt.
  • HEIV – Hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen: Für Anlagen ohne Eigenverbrauch mit weniger als 150 kW Leistung. Die Förderung deckt bis zu 60 % der Referenzkosten. Ab einer Anlagenleistung von 150 kW wird die HEIV per Auktion vergeben.

Neue Förderinstrumente seit 2025

  • Gleitende Marktprämie (GMP): Die gleitende Marktprämie ist ein Förderinstrument des Bundes zur Subvention von erneuerbaren Energien. Gefördert werden Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie- und ab 2026 auch Wasserkraftanlagen. Die Höhe des Vergütungssatzes der GMP wird anhand der jährlichen Produktion der Anlage festgelegt.
  • Investitionsbeitrag (IB): Gefördert werden Biomasse-, Windenergie- und Wasserkraftanlagen.
  • Parkflächenbonus: Der Bonus wird zur «Grundvergütung» der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (ab einer Leistung von 100 kW) hinzugefügt, wenn sich die Anlage auf einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal befindet.

Nebst dem Bund fördern auch zahlreiche Kantone, Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (meist Photovoltaikanlagen).

Mobilitätsprogramme

Immer mehr Kantone subventionieren den Kauf von emissionsarmen Autos, indem sie diese steuerlich entlasten. Die Förderbedingungen sind unterschiedlich. So reduzieren gewisse Kantone die Motorfahrzeugsteuer für Elektroautos um 50, 75 oder gar 100 Prozent – dies zumindest für einige Jahre.

Bestimmte Kantone, Gemeinden und Energieversorger gewähren Förderbeiträge für Elektroautos, E-Bikes oder die Ladeinfrastruktur.